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Beschluss des Musikschulbeirates

5. Mai 2010

Angeblich hat gestern (04. Mai 2010) eine außerordentliche Musikschulbeiratssitzung stattgefunden, jedoch ohne zentrale Mitglieder des Beirates mit beratender Funktion, wie z.B. den Vorsitzenden des Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft, dazu einzuladen.

Angeblich wurden dabei unter anderem die Förderrichtlinien fürs kommende Schuljahr 2010/11 hinsichtlich der Erwachsenenquote beschlossen:

Angeblich sollen erwachsene Musikschülerinnen und Musikschüler nach Vollendung des 19. Lebensjahres schon im nächsten Schuljahr nicht mehr vom Land gefördert werden - der Landesanteil müsste demnach entweder von den Gemeinden mitfinanziert, oder die Kosten von den Erwachsenen selbst zur Gänze getragen werden - mit Ausnahme von Gruppenunterricht (vermutlich ab 4er Gruppen), Gesangsunterricht (bis zum 28. Lebensjahr) und ausgenommen Bezieher von Familienbeihilfe, Präsenz- und Zivildiener.



Beschluss des Musikschulbeirats zur Landesförderung der Einzel- und Kleingruppenstunden von Erwachsenen an niederösterreichischen Musikschulen:

Ab dem Schuljahr 2010/11 werden keine Wochenstunden, die im Einzel- und Kleingruppenunterricht von Erwachsenen über 19 Jahre besucht werden, gefördert (Berechnung für das Schuljahr 2010/11: Am Stichtag 30.10.2010 20 Jahre alt gilt als Erwachsener).


Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Hauptfach Gesang: hier gilt die Regelung erst ab 28 Jahren (Stichtag 30.10.2010)
  • Erwachsene, für die zum Stichtag Familienbeihilfe bezogen wird (z.B. StudentInnen)
  • Präsenz- und Zivildiener
  • und der Kurs- und Klassenunterricht ab 4 Personen pro Wochenstunde


WICHTIG: Es ist sehr wohl möglich, Erwachsene in nicht geförderten Wochenstunden, die die Gemeinde also zusätzlich finanziert und die vom Land Niederösterreich nicht gefördert werden, zu unterrichten!


Aufgrund der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte muss jede in Zukunft unterrichtete Wochenstunde höchst effizient eingesetzt werden und auch der primären Zielsetzung des NÖ Musikschulgesetzes 2000 entsprechen.


12. Mai 2010

Termine der Landtagssitzungen: http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/sitzungen/termine.htm

Ausschüsse des NÖ Landtags: http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/Ausschuesse.pdf

Ist es korrekt, wenn einzelne Mitglieder des Musikschulbeirats gar nicht eingeladen wurden, und andere so kurzfristig (am Nachmittag vor der vorverschobenen Sitzung), dass sie den Termin nicht wahrnehmen konnten, und wenn statt dessen nicht als Mitglieder ernannte oder angelobte Personen an der Beiratssitzung teilgenommen haben, oder ist der Beschluss des Beirats dadurch anfechtbar?

Müsste das Musikschulgesetz, das sich zur "Förderung aktiver musischer Betätigung breiter Bevölkerungskreise" und zum "offen stehen für alle Altersgruppen" bekennt, hinsichtlich seiner Ziele, Aufgaben und seines kulturellen Auftrags angesichts der geplanten Erwachsenen-Regelung geändert werden, oder reicht die Option des Gruppenunterrichts als Hintertürl aus, um eine diesbezügliche Gesetzesänderung (Landtagsbeschluss) zu umgehen?

Das Schulgeld ist zwar regional sehr unterschiedlich, aber wenn die Finanzierung einer 'normalen' Musikschulstunde eines Kindes oder Jugendlichen prinzipiell gedrittelt ist und zu einem Drittel vom Schulgeld, zu einem Drittel von der Gemeinde, und zu einem Drittel vom Land gefördert wird, und wenn ein Erwachsener mancherorts fast das Doppelte - also bereits zwei Drittel - bezahlt, wer trägt derzeit um den entsprechenden Anteil weniger bei?

Wenn eine Musikschule für Erwachsenenunterricht keine Förderung erhält, verliert sie dann unmittelbar oder langfristig auch insgesamt geförderte Stunden? Welche Gemeinden können es sich leisten, den Landesanteil zu übernehmen, und die Musikschulplätze der Erwachsenen zu erhalten?

Wer spart sich eigentlich was? Hat jemand Zahlen, wie viele erwachsene Schüler derzeit in NÖ Musikschulen unterrichtet werden, wie viele Stunden sie haben, wie viele Stunden sie und ihre Lehrer einbüßen, wie groß die Nachfrage / wie lang ihre Wartelisten sind, was sie bezahlen, was die Gemeinden bezahlen, was das Land bezahlt...?

Warum hat sich die Behandlung der Musikschulangelegenheiten, die Veröffentlichung der Interpretation der Studienergebnisse und die Herausgabe der Förderrichtlinien bis kurz vor Schulschluss verzögert? Müssen sich die Musikschulleiter in ihren Förderansuchen an noch nicht beschlossenen Empfehlungen orientieren? Bis zu welchem Termin müssen diese Ansuchen eingereicht werden?


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